KFZ-VERSICHERUNG WECHSELN UND SPAREN

Was bezahlen Sie pro Jahr für Ihre Kfz-Versicherung? Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich mit dieser Frage mal wieder auseinanderzusetzen. Denn viele Versicherungsverträge können zum 30. November gekündigt werden. Wer also jetzt vergleicht, was er bei einem anderen Anbieter zahlen müsste, kann bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung zum Jahresanfang 2021 ordentlich sparen. Allerdings sollten Sie dabei auf einige Punkte achten.

Sehr viele Kfz-Versicherungsverträge laufen bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat bis zum Ende der Vertragslaufzeit, und darum ist in jedem Jahr der 30. November für Autofahrer ein wichtiges Datum. Denn bis zu diesem Tag können sie die bestehende Versicherung kündigen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Konditionen bei anderen Anbietern mit den eigenen zu vergleichen. 

Tipp: Beim Blick in den Vertrag stellen Sie fest, dass Ihr Versicherungsjahr nicht bis zum 31. Dezember läuft? Dann machen Sie sich für den Tag, der etwa sechs bis acht Wochen vor Ihrem Vertragsende liegt, eine Notiz in den Kalender, um den richtigen Zeitpunkt für einen Versicherungsvergleich nicht zu verpassen.

Vollkasko, Teilkasko oder nur Kfz-Haftpflicht?

Welcher Versicherungsschutz der richtige ist, hängt im Wesentlichen mit dem Wert des Wagens zusammen. Dementsprechend schließen Autobesitzer für einen Neuwagen in der Regel eine Vollkaskoversicherung ab. Sie ist zwar oft teuer, dafür bietet sie aber auch den umfangreichsten Schutz. So springt sie beispielsweise auch dann nach einem Unfall ein, wenn der Fahrer diesen selbst verschuldet hat. Weil der Wertverlust eines Autos in den ersten drei Jahren aber besonders hoch ist, sollte man sich nach Ablauf dieser Zeitspanne fragen, ob man weiterhin eine Vollkaskoversicherung benötigt. 

Dabei spielt auch die persönliche finanzielle Situation eine Rolle: Falls Sie sich nach einem Totalschaden kein neues Auto leisten können, ist die Vollkasko auch dann noch eine gute Wahl, wenn das Auto schon etwas älter ist. Hinzu kommt: Die Teilkasko ist nicht immer deutlich günstiger als die Vollkaskoversicherung. Wer sich für sie entscheidet, ist beispielsweise auch bei Glasbruch, Wildunfällen oder Diebstahl des Autos versichert. Allerdings eben dann nicht, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat.

Den gesetzlich notwendigen Versicherungsschutz bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt dann, wenn man einen Unfall verursacht hat – allerdings nur für die Schäden des anderen, nicht für die eigenen. Viele Versicherungen bieten weitere zusätzliche Absicherungen an. Hierbei muss jeder sein eigenes Sicherheitsbedürfnis kennen – und wissen, wie viel ihm dieses wert ist. Zur Auswahl stehen beispielsweise:

  • Rabattschutz. Mit einem Rabattschutz können Versicherte pro Jahr mindestens einen Schaden verursachen, ohne für diesen herab gestuft zu werden und damit den Rabatt zu verlieren. Der Versicherte wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadenfall gegeben. Einige Tarife sehen sogar mehr als einen gemeldeten Schaden pro Jahr vor.
  • Schutzbrief. Kann sinnvoll sein, wenn man viel im Ausland unterwegs ist. Dann werden im Schadensfall beispielsweise die Kosten für die Pannenhilfe, Mietwagen oder Hotelübernachtungen übernommen. Vor dem Abschluss sollte man prüfen, ob man den enthaltenen Schutz nicht bereits in anderem Zusammenhang abgeschlossen hat.
  • Fahrerschutz. Damit sichern Sie sich selbst ab. Je nach Vertrag werden beispielsweise Pflegekosten, Verdienstausfall oder Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen.
  • GAP-Schutz. Bei einem Totalschaden wird die Differenz zwischen der noch offenen Restforderung bei einem Leasing- oder Kreditvertrag und dem Markt- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert übernommen. Das gilt auch bei Diebstahl.

Tipp von Marco Zanker vom RCI Versicherungs-Service: „Diese Zusatzleistungen verteuern den Abschluss einer Kfz-Versicherung. Überlegen Sie sich darum, welche Ihnen wirklich wichtig sind.“

WIE DIE VERSICHERUNGSTARIFE ENTSTEHEN

Der Preis für die Versicherung hängt allerdings nicht nur davon ab, ob man sich für Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko und eventuell ein Zusatzprodukt entscheidet. Vielmehr wird die Höhe des Beitrags recht individuell berechnet. Es spielt beispielsweise eine Rolle, welcher Typklasse ein Auto zugerechnet wird. Die Einstufung hängt mit den fahrzeugtypischen Schäden und Reparaturkosten zusammen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu eine Datenbank ins Internet gestellt. Auch der Ort, in dem Sie wohnen, spielt eine Rolle: Bei der so genannten Regionalklasse wird die Schaden- und Unfallbilanz einer Region näher betrachtet. Auch dazu hat der GDV eine Übersicht online. Dann kommt noch die Höhe der Deckungssumme dazu. Das ist der Betrag, den der Versicherer bei einem Schaden maximal bezahlt. Entscheidend ist zudem die eigene Schadenfreiheitsklasse: Je länger der Versicherungsnehmer schadenfrei unterwegs ist, desto günstiger wird der Versicherungsschutz.

Außerdem fließt in die Tarifberechnung beispielsweise ein, wie viele Kilometer Sie im Jahr fahren, ob Sie den Wagen allein nutzen und auf dem Bürgersteig oder der Tiefgarage parken. Selbst der Beruf kann eine Rolle spielen: Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen häufig Rabatte. Ebenso Immobilienbesitzer und manchmal sogar BahnCard-Besitzer.

WIE MAN BEIM VERSICHERUNGSABSCHLUSS SPAREN KANN

Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, sollte über einen Selbstbehalt nachdenken: Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer kleine Schäden selbst bezahlt und erst gar nicht der Versicherung meldet. An größeren Schäden wird er finanziell mit einer festgelegten Summe beteiligt. Dafür zahlt er aber einen geringeren Versicherungsbeitrag. Sparen lässt sich außerdem häufig, wenn man ...

  • seine jährliche Kilometerleistung begrenzt. So zahlt üblicherweise weniger, wer 20.000 Kilometer fährt, als der, der 40.000 Kilometer mit dem Auto zurücklegt. Schließlich ist die Unfallgefahr höher, wenn man mehr auf der Straße ist. Wer mehr fährt, als er angeben hat, kann die zusätzlichen Kilometer nachmelden. Im Corona-Jahr 2020 werden aber viele Autobesitzer eher weniger gefahren sein, als sie gemeldet haben. Es lohnt sich, dies ebenfalls der Versicherung zu melden, um so eventuell eine Erstattung zu bekommen.
  • den Versicherungsbeitrag einmal im Jahr bezahlt, und nicht halbjährlich oder quartalsweise.
  • den Fahrerkreis eingrenzt. Dann darf nur der Fahrer und vielleicht noch der Partner mit dem Wagen fahren. Aber eben nicht die Kinder, Nachbarn, Freunde oder andere Verwandte. Daran sollte man sich allerdings auch halten. Denn kommt es zu einem Unfall mit einem unberechtigten Fahrer, kann die Versicherung dafür eine ordentliche Summe nachfordern. „Will man das Auto trotzdem einmal an einen Freund oder Bekannten verleihen, kann man diesen zusätzlichen Fahrer für wenig Geld separat versichern“, sagt Zanker.
  • nach einem Unfall eine vorgegebene Kooperationswerkstatt des Versicherungsunternehmens akzeptiert. Das kann auf dem Land schwierig werden. Darum sollte man sich vorher erkundigen, ob eine solche Werkstatt in der Nähe ist. Marco Zanker warnt außerdem: „Eine Vertragswerkstatt des Versicherers führt auch dazu, dass man im Schadensfall das Auto nicht in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lassen kann“.
  • einen Telematiktarif wählt. Dabei wird die eigene Fahrweise aufgezeichnet. Rabatt gibt es für diejenigen, die umsichtig fahren.
  • einen Hybridwagen oder ein E-Auto fährt.

Tipp: Sie können jetzt schon absehen, dass die Corona-Pandemie Ihre Mobilität auch 2021 beeinflussen wird? Weil Sie weiterhin mehr im Homeoffice sein werden als im Büro? Weil Sie weniger Geschäftsreisen planen? Weil Sie schon jetzt wissen, dass Sie im Urlaub nicht wie in anderen Jahren mit dem Wagen nach Süditalien oder Spanien fahren werden? Dann sollten Sie darüber nachdenken, Ihre jährliche Kilometerleistung anzupassen.

WIE MAN VERSICHERUNGSVERTRÄGE VERGLEICHT

Wer seine Versicherung verändern möchte, sollte zunächst die bestehende Police überprüfen: Passen die einst abgeschlossenen Versicherungsleistungen noch? Wichtig ist zum Beispiel, dass die Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen oder auch mehr hat. Gut ist außerdem, wenn bei der Kasko grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn man versehentlich eine rote Ampel überfahren hat oder bei eingelegtem Gang beim Parken vergisst, die Handbremse anzuziehen. Auch sinnvoll: Eine Absicherung gegen Marderbiss und Folgeschäden sowie der Zusammenstoß mit jedem möglichen Tier, also nicht nur mit Haarwild. Und noch ein Punkt: „Gerade bei einem neuen Auto sollte man zum Beispiel darauf achten, dass es im Falle eines Totalschadens eine Neupreisentschädigung gibt“, sagt Zanker.

Erst im zweiten Schritt sollte der Versicherte prüfen, ob er diese Bedingungen bei einer anderen Versicherung vielleicht günstiger bekommt. Dazu ist es allerdings nicht getan, nur einen einzelnen Check im Internet zu machen. Denn in vielen Vergleichsrechnern sind nicht alle Anbieter beziehungsweise Tarife aufgelistet. Darum ist es sinnvoll, den Test bei drei oder vier Portalen zu machen. Ist einem dieser Aufwand zu groß, kann man für eine Beratung bezahlen. Unabhängige Versicherungsberater, die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest helfen hier weiter. Wer beim Bund der Versicherten Mitglied ist, bekommt dort eine Analyse mit entsprechenden Angeboten. 

Übrigens: Auch bei der eigenen Versicherung lohnt sich ein Nachfragen zu den aktuellen Konditionen. Denn oft werden Kunden auf diese nicht aufmerksam gemacht. So kann es passieren, dass Bestandskunden mehr für die gleiche Leistung bezahlen als Neukunden. Nachfragen kostet schließlich nichts.

WIE MAN DIE VERSICHERUNG WECHSELT

Hat man einen besseren Versicherer gefunden, ist in sehr vielen Fällen der 30. November der Stichtag – eben immer dann, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember läuft. „Darum findet für die Autoversicherer jedes Jahr im Herbst ein Wettbewerb um neue Kunden statt“, sagt Marco Zanker. „Dieser Wettbewerb lohnt sich auch für die Kunden, denn ein Vergleich kann sich durchaus im Geldbeutel auszahlen.“ 

Seinen alten Vertrag sollte man jedoch erst dann kündigen, wenn der neue unterschrieben ist. Zwar müssen die Versicherer Kunden in der Kfz-Haftpflicht annehmen. Bei der Teil- oder Vollkasko werden jedoch sehr teure Autos ab und zu abgelehnt. Darum sollte man zuerst einen neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Um eine Kfz-Versicherung abzuschließen, sind die Internetseiten der Versicherungen sicher eine gute Anlaufstelle. Bei einigen Vergleichsportalen ist es außerdem möglich, direkt nach dem Vergleich über einen entsprechenden Link den Versicherer zu kontaktieren. 

Eine Kfz-Versicherung können Sie jedoch auch im Autohaus abschließen. Das ist besonders dann praktisch, wenn man gerade einen Neuwagen dort gekauft hat oder den alten Wagen zur Inspektion oder Reparatur in einer Werkstatt mit angeschlossenem Autohaus hatte. Denn dort bieten die Hersteller der Autos beziehungsweise deren Autobanken oder Versicherungsdienste entsprechende Verträge an. Der Vorteil: Kunden bekommen hier eine Beratung, die auf ihr Fahrzeug zugeschnitten ist. Im Falle eines Schadens sind sie außerdem direkt in einer Markenwerkstatt und bekommen eine Reparatur mit Original-Ersatzteilen. Das kann sich bei einem späteren Verkauf des Wagens lohnen. „Letztlich hat der Kunde von der Beratung über den Kauf des Wagens, die Zulassung und mögliche spätere Reparaturen alles aus einer Hand“, sagt Zanker.

Ist der neue Versicherungsvertrag bestätigt, kann der alte gekündigt werden. Das macht man am besten um den 20. November herum, damit die Kündigung noch rechtzeitig ankommt. Kündigen kann man formlos per Brief als Einwurfeinschreiben, in einigen Fällen auch per E-Mail. Dazu schreibt man also: „Hiermit kündige ich meinen Kfz-Versicherungsvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2020“. Wichtig ist, dass man die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen und die Adresse angibt. Bei der Kündigung per E-Mail sollte man außerdem sicherstellen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Darum bittet man um eine schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, ist es sinnvoll, rechtzeitig telefonisch nachzufragen.

Tipp: Sie haben die Kündigungsfrist verpasst? Machen Sie sich für das kommende Jahr einen Vermerk im Kalender. Sollte die Versicherung übrigens Ende des Jahres die Beiträge erhöhen, können Sie auch außerordentlich kündigen. Das gilt beispielsweise auch dann, wenn Sie das Auto verkaufen.