WIE MAN VERSICHERUNGSVERTRÄGE VERGLEICHT
Wer seine Versicherung verändern möchte, sollte zunächst die bestehende Police überprüfen: Passen die einst abgeschlossenen Versicherungsleistungen noch? Wichtig ist zum Beispiel, dass die Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen oder auch mehr hat. Gut ist außerdem, wenn bei der Kasko grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn man versehentlich eine rote Ampel überfahren hat oder bei eingelegtem Gang beim Parken vergisst, die Handbremse anzuziehen. Auch sinnvoll: Eine Absicherung gegen Marderbiss und Folgeschäden sowie der Zusammenstoß mit jedem möglichen Tier, also nicht nur mit Haarwild. Und noch ein Punkt: „Gerade bei einem neuen Auto sollte man zum Beispiel darauf achten, dass es im Falle eines Totalschadens eine Neupreisentschädigung gibt“, sagt Zanker.
Erst im zweiten Schritt sollte der Versicherte prüfen, ob er diese Bedingungen bei einer anderen Versicherung vielleicht günstiger bekommt. Dazu ist es allerdings nicht getan, nur einen einzelnen Check im Internet zu machen. Denn in vielen Vergleichsrechnern sind nicht alle Anbieter beziehungsweise Tarife aufgelistet. Darum ist es sinnvoll, den Test bei drei oder vier Portalen zu machen. Ist einem dieser Aufwand zu groß, kann man für eine Beratung bezahlen. Unabhängige Versicherungsberater, die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest helfen hier weiter. Wer beim Bund der Versicherten Mitglied ist, bekommt dort eine Analyse mit entsprechenden Angeboten.
Übrigens: Auch bei der eigenen Versicherung lohnt sich ein Nachfragen zu den aktuellen Konditionen. Denn oft werden Kunden auf diese nicht aufmerksam gemacht. So kann es passieren, dass Bestandskunden mehr für die gleiche Leistung bezahlen als Neukunden. Nachfragen kostet schließlich nichts.
WIE MAN DIE VERSICHERUNG WECHSELT
Hat man einen besseren Versicherer gefunden, ist in sehr vielen Fällen der 30. November der Stichtag – eben immer dann, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember läuft. „Darum findet für die Autoversicherer jedes Jahr im Herbst ein Wettbewerb um neue Kunden statt“, sagt Marco Zanker. „Dieser Wettbewerb lohnt sich auch für die Kunden, denn ein Vergleich kann sich durchaus im Geldbeutel auszahlen.“
Seinen alten Vertrag sollte man jedoch erst dann kündigen, wenn der neue unterschrieben ist. Zwar müssen die Versicherer Kunden in der Kfz-Haftpflicht annehmen. Bei der Teil- oder Vollkasko werden jedoch sehr teure Autos ab und zu abgelehnt. Darum sollte man zuerst einen neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Um eine Kfz-Versicherung abzuschließen, sind die Internetseiten der Versicherungen sicher eine gute Anlaufstelle. Bei einigen Vergleichsportalen ist es außerdem möglich, direkt nach dem Vergleich über einen entsprechenden Link den Versicherer zu kontaktieren.
Eine Kfz-Versicherung können Sie jedoch auch im Autohaus abschließen. Das ist besonders dann praktisch, wenn man gerade einen Neuwagen dort gekauft hat oder den alten Wagen zur Inspektion oder Reparatur in einer Werkstatt mit angeschlossenem Autohaus hatte. Denn dort bieten die Hersteller der Autos beziehungsweise deren Autobanken oder Versicherungsdienste entsprechende Verträge an. Der Vorteil: Kunden bekommen hier eine Beratung, die auf ihr Fahrzeug zugeschnitten ist. Im Falle eines Schadens sind sie außerdem direkt in einer Markenwerkstatt und bekommen eine Reparatur mit Original-Ersatzteilen. Das kann sich bei einem späteren Verkauf des Wagens lohnen. „Letztlich hat der Kunde von der Beratung über den Kauf des Wagens, die Zulassung und mögliche spätere Reparaturen alles aus einer Hand“, sagt Zanker.
Ist der neue Versicherungsvertrag bestätigt, kann der alte gekündigt werden. Das macht man am besten um den 20. November herum, damit die Kündigung noch rechtzeitig ankommt. Kündigen kann man formlos per Brief als Einwurfeinschreiben, in einigen Fällen auch per E-Mail. Dazu schreibt man also: „Hiermit kündige ich meinen Kfz-Versicherungsvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2020“. Wichtig ist, dass man die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen und die Adresse angibt. Bei der Kündigung per E-Mail sollte man außerdem sicherstellen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Darum bittet man um eine schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, ist es sinnvoll, rechtzeitig telefonisch nachzufragen.