Probefahrtschutz: So endet die Testfahrt nicht in einer finanziellen Falle
Passt mein Traumauto wirklich zu mir? Um das herauszufinden, gibt es nichts Besseres als eine Probefahrt. Doch was ist, wenn es dabei zu einem Unfall kommt? Machen Sie sich keine Sorgen: Das muss nicht teuer werden.
Katrin Eggert ist glücklich. Sie hat nach einiger Suche endlich das richtige Auto für sich gefunden. Und: Ein Autohaus in ihrer Nähe bietet genau dieses Modell für Probefahrten an. Sogar mit der richtigen Ausstattung. Sie vereinbart sofort einen Termin. Bei dieser Gelegenheit erkundigt sie sich auch gleich, wie hoch die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens wäre. Die Ansprechpartnerin im Autohaus erklärt, dass Kunden im Schadenfall mit bis zu 1.000 Euro aus eigener Tasche geradestehen müssten – ein ziemlicher Dämpfer für Katrin Eggerts Vorfreude.
Auch Frank Peters macht sich zurzeit Gedanken zum Thema Probefahrten und Unfälle. Vor ein paar Tagen hat er seinen roten Kombi in einer Online-Autobörse inseriert und schnell Anfragen von Interessenten erhalten. Nun will er die ersten Termine vereinbaren und steht vor der Frage: Wer zahlt, wenn bei der Probefahrt etwas passiert? Das Beste zu hoffen und das Risiko zu ignorieren, kommt für ihn auf jeden Fall nicht in Frage.
Eine Lösung bieten hier Versicherungen, die die entstehenden Kosten absichern, wie zum Beispiel der PROBEFAHRTSCHUTZ.
MIT EINEM UNBEKANNTEN AUTO KRACHT ES BEI DER PROBEFAHRT SCHNELLER
Katrin Eggert und Frank Peters machen sich zurecht Gedanken. Bei einer Probefahrt kann immer etwas passieren – vielleicht sogar schneller als mit dem eigenen Auto. „Wer sich hinters Steuer eines unbekannten Autos setzt, kennt sich natürlich mit dessen Fahreigenschaften nicht aus“, erklärt Daniel Fabricius, Versicherungsexperte vom RCI Versicherungs-Service. „Fahrerinnen und Fahrer wissen zum Beispiel nicht, wie stark das Gaspedal anspricht oder wie die Bremsen reagieren.“
Zudem könnten Signaltöne, Anzeigen auf dem Armaturenbrett oder die unvertraute Anordnung von Schaltern und Knöpfen während der Fahrt zur gefährlichen Ablenkung werden. „Deshalb ist es empfehlenswert, dass sich Käufer und Verkäufer – egal, ob es sich um einen Kauf im Autohaus oder von privat handelt – vor der Fahrt über spezielle Eigenheiten des Autos austauschen“, rät Daniel Fabricius.
VOR DER PROBEFAHRT KLÄREN: WER ZAHLT IM SCHADENFALL?
Ebenso wichtig ist es zu regeln, wer im Schadenfall die Kosten übernimmt. „Ohne Klarheit in diesem Punkt geht keine Partei entspannt in die Probefahrt“, so der Versicherungsexperte. Gut abgesichert können sich Interessenten hingegen ganz auf das Fahrgefühl konzentrieren und Verkäufer beruhigt die Schlüssel herausgeben.
Egal, ob Sie Ihr Auto von Privat oder im Autohaus kaufen oder selbst Verkäufer sind: Der Probefahrtschutz des RCI Versicherungs-Service bietet Ihnen Sicherheit für wenige Euro. Geben Sie dafür beim Abschluss einfach an, ob es sich um eine private oder gewerbliche Probefahrt handelt.
PROBEFAHRT IMMER MIT VERSICHERUNGSSCHUTZ
Autohändler treffen in der Regel eine Probefahrtvereinbarung mit Interessenten. Aus diesem Dokument geht hervor, ob und in welcher Höhe Sie bei einem möglichen Unfall während der Probefahrt haftbar sind. Ist das Auto gar nicht über das Autohaus versichert, müssen Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden. „Von einem Antritt der Probefahrt ist in diesem Fall abzuraten“, sagt Daniel Fabricius vom RCI Versicherungs-Service.
KEIN TEURES NACHSPIEL BEI FÄLLIGER SELBSTBETEILIGUNG
Doch auch mit Versicherung kann Sie die Selbstbeteiligung – sollte wirklich ein Unfall passieren – teuer zu stehen kommen. Der Probefahrtschutz im Autohaus bereitet dieser Sorge ein Ende. Das bietet Ihnen der Probefahrtschutz des RCI Versicherungs-Service:
FÜR PRIVATVERKÄUFER KANN EIN UNFALL BEI DER PROBEFAHRT INS GELD GEHEN
Auch im privaten Umfeld gehört eine Probefahrt dazu. Wichtig zu wissen: Potenzielle Käufer sind grundsätzlich für die während ihrer Probefahrt entstandenen Schäden haftbar. Werden Dritte geschädigt, ist das über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers gedeckt. Aber: Selbst, wenn die Versicherung des Fahrzeugs den Schaden bezahlt, muss man sich auf finanzielle Einbußen einstellen, weil möglicherweise
Daniel Fabricius weist auf ein weiteres Risiko hin: „Wenn Privatverkäufer für ihr Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, bleiben sie auch auf dem Schaden am Fahrzeug sitzen.“
MIT DEM PROBEFAHRTSCHUTZ DIE FINANZIELLEN FOLGEN ABSICHERN
Um sich gegen hohe Kosten im Falle eines Unfalls abzusichern, empfiehlt sich für Verkäufer der Abschluss eines Probefahrtschutzes. Für Privatverkäufe bietet der RCI Versicherungs-Service drei Leistungsbausteine an:
LEISTUNGSBAUSTEIN 1
Leistungsbaustein 1 beinhaltet die Entschädigung einer Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung für drei Jahre sowie die Zahlung der Haftpflicht- und/oder Kasko-Selbstbeteiligung des versicherten Fahrzeugs.
LEISTUNGSBAUSTEIN 2
Leistungsbaustein 2 umfasst eine Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug in Folge von Unfall, Entwendung, Zusammenstoß mit Tieren und Glasbruch bietet. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeuges (maximal 20.000 Euro) begrenzt.
LEISTUNGSBAUSTEIN 3
Leistungsbaustein 3 versichert den Mehrbeitrag für das laufende Versicherungsjahr und ggf. den Strafbeitrag, den der Kfz-Versicherer in Rechnung stellt, wenn der Fahrerkreis bei der Probefahrt unerlaubt erweitert wurde.
PROBEFAHRTSCHUTZ KINDERLEICHT ABSCHLIESSEN UND ENTSPANNT LOSFAHREN
Den Probefahrtschutz für Privatverkäufe können Sie ebenso schnell und unkompliziert online abschließen wie den Probefahrtschutz fürs Autohaus. Das ist zu beachten:
„Dabei ist noch wichtig zu wissen, dass der Probefahrtschutz automatisch endet, wenn der versicherte Zeitraum abgelaufen ist“, so Daniel Fabricius vom RCI Versicherungs-Service. Einer entspannten Probefahrt steht damit nichts mehr im Weg.